EINSCHREIBEN Auskunftsbegehren gem. Art. 8 Datenschutzgesetz Sehr geehrte Damen und Herren Wie ich feststellen musste, haben sie am meine Mailadresse zum Versand von unverlangter Mail verwendet. Wie sie wissen sollten oder bei sorgfältiger Prüfung hätten feststellen können, fallen Mailadressen und andere Kommunikationsparameter unter das Datenschutzgesetz. Es ist nicht ersichtlich, dass ich ihnen mein Einverständnis zum Bearbeiten meiner persönlichen Daten gegeben hätte. "Bearbeiten" im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSG) umfasst insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten (Art. 3 lit e DSG). Es spielt im übrigen keine Rolle, ob Sie die Datenbank erstellt haben oder eine andere Firma oder Person in der Schweiz oder im Ausland. Bereits die Verwendung der Daten stellt ein "Bearbeiten" im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSG) dar. Bevor Sie mir entgegnen, dass ich falsch liege und alles, was Sie tun, erlaubt sei, empfehle ich Ihnen, entweder mit einem kompetenten Juristen Rücksprache zu nehmen oder eine Nachfrage beim Eidg. Datenschutzbeauftragten (www.edsb.ch) zu starten, der im übrigen einige Merkblätter und Richtlinien herausgegeben hat (z.B. http://www.ofj.admin.ch/themen/ri-ir/internet/rf-internet-d.pdf Anhang 1 und http://www.edsb.ch/edsb_pdf/pdf/spam_d.pdf), die Sie besser hätten lesen sollen. Ich verlange von Ihnen nunmehr Folgendes: * Sie geben mir Auskunft, welche Daten Sie über mich bearbeiten, woher diese stammen, wie sie gesammelt wurden, wer sie bisher erhalten hat, ob und wem Sie Daten übermittelt haben, bei denen sich der Empfänger im Ausland befand, und welche Rechtsgrundlage Sie hinsichtlich der Datenbearbeitung beanspruchen (Art. 8 DSG). * Sie löschen in Ihren Datenbanken unverzüglich sämtliche mich betreffenden Daten. Die weitere Bearbeitung aller mich betreffenden Daten sei Ihnen und allen Firmen, die Sie vertreten, hiermit gemäss Art. 12 DSG ausdrücklich untersagt, sofern und soweit dies nicht schon zuvor geschehen ist. * Sie werden in Zukunft ohne genügenden Rechtfertigungsgrund keine Daten bearbeiten, die mich betreffen. Ferner ist davon auszugehen, dass ihre Datensammlung nicht gemäss Art. 11 DSG beim Eidg. Datenschutzbeauftragten angemeldet ist. In Verbindung mit der Tatsache, dass die Mail von über einen Mailserver versendet wurde, der in einem Gebiet steht, in dem eine dem schweizerischen Datenschutzgesetz gleichwertige Gesetzgebung fehlt, geht eine Kopie dieses Schreibens an den Eidg. Datenschutz- beauftragten (Art. 6 und 11 DSG). Zum Zeichen Ihres Einverständnisses senden Sie mir diesen Brief unterzeichnet bitte zurück. Ihre Stellungnahme, Bestätigung und Auskunft erwarte ich bis am bei mir eintreffend. Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, werden Sie damit rechnen müssen, dass ich meine Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen werde. Freundliche Grüsse Einverstanden: .......................................................... Ort, Datum Kopie Eidg. Datenschutzbeauftragter, Feldeggweg 1, 3003 Bern